EXISTENZGRÜNDUNG
EXISTENZGRÜNDUNG
Ich werde selbstständig
Die Entscheidung für die Selbstständigkeit bietet Freiheit und Flexibilität: Sie sind Ihr eigener Chef, gestalten Ihren Arbeitsalltag nach eigenen Vorstellungen und wählen Projekte, die Sie begeistern. Diese Unabhängigkeit hilft, berufliche und private Ziele in Einklang zu bringen, während Ihr Einkommen direkt von Ihrem Einsatz und Können abhängen. Zudem fördert die Selbstständigkeit kontinuierliches Wachstum, da Sie Herausforderungen meistern und kreative Lösungen entwickeln.
Die Entscheidung für die Selbstständigkeit bedeutet aber nicht nur, unabhängig zu arbeiten, sondern auch, ein starkes berufliches Netzwerk aufzubauen. Der Austausch mit anderen Selbstständigen ermöglicht es, Erfahrungen zu teilen, neue Perspektiven zu gewinnen und wertvolle Kooperationen einzugehen. Networking wird so zu einer Schlüsselkompetenz für langfristigen Erfolg.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag bei der MSVO beträgt nur 130 Euro und bietet die ideale Basis für den Einstieg in die Selbstständigkeit. Die Mitgliedschaft vernetzt Selbstständige aus unterschiedlichen Branchen, fördert den Austausch, informiert über relevante Themen und schafft wertvolle Kontakte sowie Chancen für Zusammenarbeit.
Die selbstständige Privatperson
Vorteile
- Die selbstständige Privatperson trifft ihre Entscheidungen alleine, was eine schnellere Reaktion und eine größere Flexibilität ermöglicht
- Der Unternehmer ist alleiniger Besitzer des Geschäfts
- Er verfügt alleine über seinen ganzen Geschäftsgewinn
- Die vereinfachte Buchhaltung ist anwendbar
- Die Kosten und Formalitäten der Verwaltung halten sich in Grenzen.
- Unpfändbarkeit des Hauptwohnsitzes: Am 7. Juni 2007 ist ein Gesetz zur Existenzabsicherung der selbstständigen Privatpersonen in Kraft getreten. Die Unpfändbarkeitserklärung kann bei einem Notar nach Wahl aufgestellt werden und beinhaltet eine genaue Beschreibung der Wohnung und der Rechte des Selbstständigen. Der notarielle Akt muss beim zuständigen Hypothekenamt einregistriert werden. Mit dem Schutz der eigenen Privatwohung fällt also ein wichtiger Risikofaktor weg !
Nachteile
- Der Unternehmer haftet alleine für alle Verluste
- Krankheit und/oder Todesfall führen in der Regel zum Ende des Unternehmens
- Der Unternehmer unterliegt dem Steuersatz der natürlichen Personen (der ab einer gewissen Gewinnsumme über dem des Gesellschaftssteuersatzes liegt).
Die Gesellschaft
Vorteile
- Der Gewinn der Gesellschaft kann zwischen dem Unternehmen und dessen Führungskräften aufgeteilt werden. Somit besteht die Möglichkeit, die stufenweise Anhebung der Steuersätze sowohl für die Gesellschaft als auch für deren Führungskräfte zu mildern.
- Die Gesellschaft unterliegt der Körperschaftssteuer, die ab einer gewissen Gewinnsumme unterhalb des Steuersatzes für die natürlichen Personen liegt.
- In bestimmten Gesellschaften ist das Risiko auf die Einlagen, die das Gesellschaftskapital darstellen, beschränkt.
- Tod, Krankheit der Gesellschafter führen nicht automatisch zu einer Auflösung der Gesellschaft.
- Der Konkurs einer Gesellschaft bedeutet nicht zwangsläufig der Konkurs der Gesellschafter.
- Die Verluste der Gesellschaft können aufgeteilt werden.
Nachteile
- Die Gesellschaft unterliegt sehr strikten buchhalterischen Vorschriften.
- Die Gründung einer Gesellschaft kann mit erheblichen Kosten verbunden sein.
- Die Funktionsweise einer Gesellschaft ist schwerfälliger, unterliegt gewissen gesetzlich festgelegten Formen und kann sich als kostspieliger erweisen als bei einer selbstständigen Privatperson.
Bevor Sie den Weg in die Selbstständigkeit einschlagen, lohnt es sich, innezuhalten und ehrlich zu prüfen, ob die Selbstständigkeit Ihren Wünschen und Zielen entspricht. Diese Reflexion ist keine Hürde, sondern eine wertvolle Gelegenheit, Ihre Motivation zu stärken und sich auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten.
Die Selbstständigkeit bietet Ihnen die Chance, Ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und kreative Lösungen für auftretende Herausforderungen zu finden. Mit den richtigen Kenntnissen und einer positiven Einstellung können Sie selbst schwierige Situationen meistern und an ihnen wachsen.
Der Preis für eine Unternehmensgründung mag, in Form von Anstrengung, Zeit und Ressourcen, hoch erscheinen, doch die Belohnungen sind es wert: persönliche Erfüllung, berufliche Weiterentwicklung und das Gefühl, selbstbestimmt zu handeln.
Sie werden Aspekte wie Unsicherheit oder die Notwendigkeit von Kompromissen meistern müssen! Doch dies bringt Sie Ihrer Vision näher und ermöglicht Ihnen nicht nur, Ihre Motivation zu überprüfen, sondern auch sich selbst besser kennenzulernen.
Es gibt keine „perfekte“ Formel für Erfolg, aber eines steht fest: Ihre Individualität ist Ihr größtes Kapital.
Erfolgreiche Gründerinnen und Gründer zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:
- Ein gut durchdachtes Projekt
Sie haben ein Konzept entwickelt, das zu Ihnen und Ihrem Zielen passt. - Finanzielle Vorbereitung
Sie gehen mit einer soliden Grundlage in Ihr Vorhaben. - Ausdauer und Lernbereitschaft
Rückschläge sind keine Hindernisse, sondern wertvolle Lektionen für die Zukunft. - Organisation und Entschlossenheit
DSie bleiben fokussiert und setzten Ihre Pläne entschlossen um. - Leidenschaft für die Arbeit
Sie tun, was Sie lieben, und das motiviert Sie jeden Tag aufs Neue.
Ist das Projekt, die Idee realisierbar? Technisch und finanziell?
Entspricht sie den Marktbedürfnissen?
Was ist ein Markt?
Ein Markt ist die Gesamtheit der Kunden, die eine Ware oder eine Dienstleistung möchten. Der Markt erlaubt Ihnen dieses Bedürfnis oder diesen Wunsch durch ein Produkt zu befriedigen. Die Größe des Marktes hängt von der Anzahl Personen ab, die durch das Produkt interessiert sind, für den Erwerb die notwendigen finanziellen Mittel haben und den Kauf durchführen werden.
Welche Informationen liefert eine Marktstudie?
Die Studie kann das Projekt betreffen, die Verteilung, die Schätzung der potentiellen Kunden. Manche Studien sind sehr kostspielig, sind aber teilweise selbst durchführbar oder bei verschiedenen Organismen erhältlich.
Wichtig ist es, die Resultate der bestehenden Studien mit gewissem Abstand zu analysieren, da die Auslegung von einer Person zur anderen verschieden sein kann.
Für eine Studie an Ort und Stelle gibt es verschiedene Möglichkeiten per Fragebogen eine Umfrage zu machen:
- Schriftverkehr (es antworten ± 5 bis 10 %)
- Telefonumfrage (begrenzte Kundschaft)
- Hausumfrage (sehr aufwändig)
- Straßenumfrage (notwendigerweise mit kurzem Fragebogen)
Wie wird eine Niederlassung gewählt?
Die Lokalisierung ist eine wichtige Frage. Der Schlüssel für den Erfolg sind die in der Nähe lebenden potentiellen Kunden.
- Marketing und Werbung: zu Markte gehen und alles, was nützlich und gut ist aufbieten, damit das Geschäft läuft. – Wer ist die Zielgruppe, wen spricht es an ? Was ist das Besondere an meinem Konzept?
- Akquise: Mögliche Kundinnen und Kunden ansprechen und dafür interessieren.
- Werbung und Information: Gescheite Werbung – aufmerksam machen. Jede Art der Selbstdarstellung gehört dazu: Schaufenster, Logo, Briefkopf, Prospekt, Einweihungsfest, Gestaltung der Visitenkarte, Aktualisierung der Internetseite.
- Zusätzliches: Plakate, Aktionen, Anzeigen,…
Der Lebenslauf eines Produktes:
Fast jedes Produkt hat eine begrenzte Lebensphase, worauf zeitig geachtet werden sollte, damit auf jedem Höhepunkt des Absatzes schon an die Anlauf- und Entwicklungsphase für erweiterte oder neue Produkte gearbeitet wird. Wenn der Markt gesättigt ist und der Gewinn abnimmt, ist es schon fast zu spät.
Der Preis des Produktes:
Die Festlegung des Preises eines Produktes ist ein wichtiger Schritt, der das Kaufverhalten der Verbraucher beeinflusst.
Der Preis kann auf verschiedene Ziele des Unternehmens antworten: den Gewinn kurzfristig maximieren, einen Marktanteil erobern, den Markt absahnen, …
Gleich welches das Ziel ist, verschiedene Probleme müssen vor der Festlegung des Preises gelöst werden: Auswertung der Marktreaktion, Schätzung der Kosten, notwendige Verdienstspanne, Analyse der Konkurrenz (eventuelle Preisminderung), …
Eine Person, die eine oder mehrere Tätigkeiten ausübt, und zwar ohne jede andere Tätigkeit als Gehaltsempfänger oder ohne jedes andere Statut (Staatsbeamter), wird als hauptberuflicher Selbstständiger bezeichnet.
Die regelmäßige Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit zusätzlich der selbstständigen Erwerbstätigkeit hat als Folge, dass der Berufstätige als nebenberuflicher Selbstständiger betrachtet wird und daher zu reduzierten Beitragsleistungen verpflichtet ist. Diese zusätzliche Erwerbstätigkeit muss folgende Bedingungen erfüllen:
- wenn es sich um eine Tätigkeit als Arbeitnehmer handelt, müssen die monatlichen Arbeitsstunden mindestens die Hälfte der Arbeitsstunden ausmachen, die ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer in der gleichen Firma, bzw. Tätigkeit leistet;
- handelt es sich um eine andere Tätigkeit als die eines Arbeitnehmers (z.B. Bahn, Staatsdienst,…) dann muss sich diese mindestens über 8 Monate oder 200 Arbeitstage erstrecken und die monatlichen Arbeitsstunden müssen mindestens die Hälfte der Arbeitsstunden ausmachen, die einer Vollzeitbeschäftigung entsprechen;
- handelt es sich um Leistungen in einer Lehranstalt, Tages- oder Abendschule, so müssen diese mindestens 6/10 eines vollen Stundenplans ausmachen.
Achtung!
Es ist wichtig, wenigstens in einem der Sozialversicherungssysteme genügend zu zahlen, um ein Pensionsrecht zu gewährleisten. So wird man später nicht von jedem Pensionsrecht ausgeschlossen sein.
Was versteht man unter Sozialstatus?
Das Sozialstatut entspricht den Rechten und Pflichten der Selbstständigen im Sozialbereich, d.h.:
- den Familienzulagen;
- der Kranken- oder Invalidenversicherung;
- der Pension;
- der Sozialversicherung im Falle von Konkurs;
- der Sozialversicherung im Falle von Zwangsaufgabe der Tätigkeit;
- der Sozialversicherung bei kollektiver Schuldenregelung;
- der Sozialversicherung bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Es handelt sich um wichtige Vorteile für Sie und Ihre Familie!
Wen betrifft der Sozialstatus?
Die Selbstständigen
Sie sind Selbstständiger und somit dem Sozialstatut der Selbstständigen unterworfen.
Ein Selbstständiger ist eine natürliche Person, die in Belgien ohne Dienstvertrag oder Statut eine Berufstätigkeit ausübt. Es handelt sich hierbei also nicht um Arbeitnehmer oder Beamte.
Beispiele:
- Dienstleister, Händler, Handwerker, Landwirte;
- Freiberufler (Buchhalter, Rechtsanwälte, usw), Ärzte, Krankenpfleger;
- Verwalter und aktive Teilhaber von Gesellschaften.
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Die Gehilfen
Sie, als Gehilfe, sind ebenfalls dem Sozialstatut der Selbstständigen unterworfen.
Ein Gehilfe ist jede Person, die (in Belgien) einem Selbstständigen bei der Ausübung seines Berufes hilft oder ihn ersetzt und dies ohne Dienstvertrag.
Welche Schritte muss der mithelfende Ehepartner einleiten?
Seit dem 1. Juli 2005 ist der helfende Ehepartner des Selbstständigen verpflichtet, sich einer Sozialversicherungskasse anzuschließen. Ausgenommen hiervon bleiben nur die helfenden Ehepartner, die vor 1956 geboren sind; diese haben nach wie vor die Wahlmöglichkeit.
Das Maxi-Statut bietet dem helfenden Ehepartner eine persönliche Sozialversicherung, die der eines hauptberuflichen Selbstständigen entspricht : Rentenanspruch, Krankenversicherung, Arbeitsunfähigkeits- und Mutterschaftsversicherung sowie Kindergeld.
Die Einbeziehung in die volle Versicherungspflicht bietet der versicherten Person eine soziale Absicherung bei einer Ehescheidung, Tod des Ehepartners usw.
Falls der mithelfende Ehepartner/Lebenspartner einem anderen Sozialstatut unterliegt, muss er sich nicht bei der Sozialversicherungskasse für Selbstständige anschließen, wohl aber eine Erklärung auf Ehre und Gewissen ausfüllen, die klarstellt, ob er dem Ehepartner hilft oder nicht.
Der mithelfende Ehepartner/Lebenspartner kann von der Zahlung der Sozialbeiträge befreit sein, wenn er kein Einkommen aus seiner Dienstleistung bezieht.
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Die Studenten
Seit dem 1. Januar 2017 können Studenten unter 25 Jahre, die regelmäßig Unterrichte besuchen, um ein in Belgien anerkanntes Diplom zu erlangen, das Statut des selbstständigen Studenten beantragen.
Der Student muss wie alle anderen Existenzgründer die notwendigen Schritte bzgl. der Unternehmensgründung einleiten : die Beantragung einer Unternehmensnummer beim Unternehmensschalter, die Aktivierung beim MWST-Amt und die Eintragung bei der Sozialversicherungskasse für Selbstständige.
Bedingung : er muss wenigstens 18 Jahre und darf höchstens 25 Jahre alt sein.
Der selbstständige Student wird von der Zahlung der Sozialbeiträge befreit, wenn das jährliche besteuerbare Einkommen einen gewissen Grenzbetrag nicht übersteigt.
Was müssen Sie tun, um Sozialleistungen zu beziehen?
Sich einer Sozialversicherung anschließen
Welcher?
Sie können sich bei einer Sozialversicherungskasse Ihrer Wahl anschließen.
Wann?
Seit dem 1. Juli 2016 muss jeder beginnende Selbstständige sich spätestens einen Tag vor Tätigkeitsbeginn bei einer Sozialversicherungskasse eintragen.
Falls der Starter sich rechtzeitig anschließt, hat er Anrecht auf eine zusätzliche Zahlungsfrist von einem Trimester für die Zahlung der beiden ersten Sozialbeiträge. Er kann sich bis zu 6 Monaten vor Tätigkeitsbeginn bei einer Sozialversicherungskasse anschließen, um von diesem Zahlungsaufschub zu profitieren.
Erfolgt der Anschluss an eine Sozialversicherungskasse erst nach Tätigkeitsbeginn, leitet das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS) automatisch ein Mahnverfahren ein. Wenn der Starter sich innerhalb von 30 Tagen nach dieser Mahnung nicht angeschlossen hat, wird er von Amts wegen an die Nationale Hilfskasse angeschlossen.
Bei verspätetem Anschluss riskiert der Unternehmensgründer eine Verwaltungsstrafe vom LISVS zwischen 500 und 2.000 Euro.
Achtung: Die juristischen Personen haften gesamtschuldnerisch mit den aktiven Teilhabern und Mandatsträgern für die Zahlung der Verwaltungsstrafe.
Wie?
Sie müssen eine Beitrittserklärung ausfüllen, die Ihnen von der Sozialversicherungskasse Ihrer Wahl in doppelter Ausfertigung ausgehändigt wird. Sollte es irgendwelche Änderungen in den mitgeteilten Auskünften geben, müssen Sie Ihre Sozialversicherungskasse innerhalb von 14 Tagen darüber informieren.
Beispiel: Einstellung der Berufstätigkeit
Sich einer Krankenkasse anschließen
Welcher?
Wenn Sie Leistungen der Krankenversicherung beziehen möchten, müssen Sie sich an eine Krankenkasse Ihrer Wahl anschließen. Unter gewissen Bedingungen können Sie auch die Krankenkasse wechseln.
Wann?
Ab dem Augenblick, in dem Sie sich einer Sozialversicherungskasse anschließen.
Beitrag?
Die Höhe des Beitrages, den Sie für Ihre Krankenversicherung zahlen müssen, hängt von den gedeckten Risiken ab.
PFLICHTVERSICHERUNG
Sie sind verpflichtet sich und Ihre Familie einer Krankenversicherung anzuschließen, um Großrisiken wie Operationen, Krankenhauskosten, usw. zu decken. Der Betrag des diesbezüglichen Beitrages ist in den Sozialbeiträgen einbegriffen. Ab dem 1. Januar 2008 werden die „kleinen Risiken“ (z.B. Visite bei einem Allgemeinmediziner, Kauf von Medikamenten) in die obligatorische Krankenversicherung der Selbstständigen mit einbezogen.
FREIVERSICHERUNG
Sie sind nicht verpflichtet besagte Versicherung (z.B. Sonderversicherung, Hospitalia)abzuschließen. Diese kann jedoch je nach Situation sehr nützlich sein. Der Betrag kann je nach Krankenkasse leicht variieren.
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Sozialbeiträge zahlen
Wie viel?
Ab dem 1. Januar 2015 werden die Sozialbeiträge nach dem Einkommen des laufenden Jahres berechnet und nicht mehr auf Grundlage der Berufseinkünfte von vor drei Jahren. Durch die Reform des Systems wird die Beitragszahlung auf die tatsächlichen Einkünfte und die wirtschaftliche Realität abgestimmt. Fortan bezahlen die Selbstständigen vorläufige Beiträge, die zwei oder drei Jahre später reguliert werden.
Zu Beginn einer Tätigkeit besteht dieses Referenzeinkommen natürlich nicht. Dann gelten provisorische Pauschalbeiträge, die später den wirklichen Einkünften angepasst werden. Die vorläufigen Beiträge werden mit Bezug auf ein jährliches Einkommen berechnet.
Der Prozentsatz im definitiven Regime beträgt 20,50%.
Zusätzliche Informationen hierzu können Sie bei Ihrer Sozialversicherungskasse erhalten.
Wann und an wen?
Die Sozialbeiträge müssen vorzugsweise bis zum 20. vor Ende eines Quartals an Ihre Sozialversicherungskasse entrichtet werden und beinhalten alle Verwaltungskosten.
Was geschieht zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit?
Im Laufe der ersten Jahre werden „vorläufige Pauschalbeiträge“ in Rechnung gestellt, da die wirklichen Einkommen noch unbekannt sind.
Diese Beiträge werden nachträglich aufgrund der wirklichen Einkommen reguliert.
Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, sich von Ihrer Sozialversicherungskasse beraten zu lassen und ausreichend Beiträge zu zahlen, um bei einer späteren Regulierung die Nachzahlung von höheren Geldsummen zu vermeiden.
Kommission für Beitragsbefreiungen
Selbstständige, die sich vorübergehend in einer schwierigen finanziellen oder wirtschaftlichen Lage befinden, können eine Befreiung ihrer Sozialversicherungsbeiträge beantragen.
Bis Ende 2018 war eine Kommission innerhalb des FÖD (Ministerium) Soziale Sicherheit für die Gewährung von Zahlungsfreistellungen der trimestriellen Beiträge zuständig. Diese Zuständigkeit wurde ab 2019 an den Dachverband der Sozialversicherungskassen übertragen (das Landesamt der Sozialversicherung für Selbstständige, LISVS – in Französisch INASTI). Das Landesamt soll die Anträge in Zukunft schneller bearbeiten als die besagte Kommission innerhalb des Ministeriums.
Sie sind bereits für einen Arbeitgeber tätig, möchten jedoch nebenbei noch eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Kein Problem.
Für Ihr Vorhaben kann es verschiedene Gründe geben:
- Sie möchten mehr verdienen;
- Sie fühlen sich nicht wohl in Ihrem heutigen Job;
- eine Kündigung droht;
- Ihr Hobby wird allmählich zur gewinnbringenden Berufstätigkeit;
- Sie betrachten diese nebenberufliche Tätigkeit als Vorbereitung auf einen selbstständigen Hauptberuf
Wann üben Sie einen Nebenberuf als Selbstständiger aus?
Dies ist der Fall, wenn Sie gleichzeitig noch eine Haupttätigkeit ausüben. Es kann sich dabei um eine Berufstätigkeit handeln:
- als Arbeitnehmer: Die monatliche Anzahl der Arbeitstunden muss aber mindestens der Hälfte der Arbeitsstunden einer Vollzeitbeschäftigung betragen. Beispiel: ein Büroangestellter (Haupttätigkeit) mit einem Nebenverdienst als Buchhalter.
- im Unterrichtswesen: Diese Stelle muss mindestens 6/10 eines vollen Stundenplans betragen.
- die Rechte in einem anderen Pensionsregime als in dem der Arbeitnehmer eröffnet, durch ein Gesetz, eine Provinzialverordnung oder die SNCB festgelegt sind. Die Tätigkeit muss sich auf mindestens 8 Monate oder 200 Tage pro Jahr erstrecken. Beispiel: ein Beamter (Haupttätigkeit) der nach Feierabend als freiberuflicher Übersetzer (Nebenberuf) arbeitet.
Für den Fall, dass Sie Ihre Haupttätigkeit eingestellt haben, werden Sie immer noch als nebenberuflich Selbstständiger angesehen, wenn Sie:
- weiterhin Ihr Anrecht auf eine Alterspension oder auf eine Entschädigung wegen Arbeitsunfähigkeit beibehalten;
- ein Mindestersatzeinkommen (z.B. Arbeitslosengeld) aus der sozialen Sicherheit beziehen, dessen Betrag mindestens dem einer Mindestpension als Alleinstehender entspricht.
Wenn Sie als Pensionierter noch eine Tätigkeit ausüben möchten, spricht man nicht mehr von einem Nebenberuf. Ab Ihrer Pensionierung gilt dann die Sonderregelung für Pensionierte.
ACHTUNG
Wenn Sie im Ausland eine nicht-selbstständige hauptberufliche Tätigkeit ausüben, ist es möglich, dass Ihre selbstständige Tätigkeit in Belgien dadurch als ein Nebenberuf betrachtet wird. Sie können für Ihren Arbeitgeber neben den gewöhnlichen Arbeitsleistungen noch ähnliche Leistungen im Rahmen eines Dienstvertrages ausführen. In diesem Fall muss Ihr Arbeitgeber entsprechende Sozialbeiträge an das Arbeitnehmerregime zahlen. Die Einkünfte aus diesen Leistungen sind also keineswegs Anlass zur Zahlung von Sozialbeiträgen im Regime Selbstständigen. Beispiel: Sie arbeiten als Angestellter in einer Versicherungsgesellschaft und sortieren nach Feierabend die Korrespondenz im Auftrag Ihres Arbeitgebers.
Personen, deren Tätigkeit einen Nebenberuf gleichgestellt werden kann
Einige hauptberufliche Selbstständige, deren Einkünfte sehr niedrig sind, können, wenn sie es beantragen, Beiträge wie nebenberuflich Selbstständige zahlen (Anwendung von „Artikel 37“). Neben der Bedingung der Einkommensbegrenzung, müssen diesen Selbstständigen außerdem Leistungen aus der sozialen Sicherheit garantiert werden, die mindestens denen des Regimes der Selbstständigen entsprechen. Dies ist der Fall von Ehepaaren, Lebenspartner (der seit mindestens 6 Monaten zusammen mit dem zukünftigen Selbstständigen bei der Gemeinde eingetragen ist), Witwen und Witwer.
Studenten unter 25 Jahren, sowie Personen, die politische Funktionen ausüben, können ebenfalls mit nebenberuflichen Selbstständigen gleichgestellt werden.
Gibt es irgendwelche Einschränkungen, was die Ausübung eines Nebenberufes angeht?
Im Prinzip können Sie Ihrem Nebenberuf so viel Zeit widmen wie Sie möchten. Auch für die Einkünfte gibt es keine Einschränkungen. Hohe Einkünfte aus einem Nebenberuf können sich jedoch auf einem anderen Gebiet auswirken.
Beispiele:
- Sie sind Lehrer und haben somit eine eigene Kumulationsregelung
- Sie werden arbeitslos, können Ihren selbstständigen Nebenberuf jedoch weiterhin ausüben. In diesem Fall können Sie das Arbeitslosengeld nur unter gewissen Bedingungen beziehen.
Zusätzliche Informationen können Sie beim Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LFA) oder beim Arbeitsamt erhalten (siehe Adressen in der Anlage).
Kann ein Arbeitsloser sich nebenberuflich selbstständig machen?
Ab dem 1. Oktober 2016 ist es möglich, während 12 Monaten seine Arbeitslosenentschädigung mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit zu kombinieren. Bisher musste diese nebenberufliche Selbständigkeit beim Antrag auf das Arbeitslosengeld bestanden haben, um beides zu kumulieren. Nun scheint eine Aufnahme der nebenberuflichen Selbständigkeit während der Arbeitslosigkeit möglich. Die Antragsstellung erfolgt weiterhin über die Zahlstellen, die auch neben dem ONEM (LFA) die Personen beraten und informieren. Nach den 12 Monaten werden die Arbeitslosengeldzahlungen eingestellt, wenn die Selbständigkeit bestehen bleibt.
Welches sind Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Sozialstatut?
Was die Sozialversicherung angeht, gelten für das Ausüben eines selbstständigen Nebenberufes im Prinzip dieselben Verpflichtungen wie für einen selbstständigen Hauptberuf:
- sich zeitig einer Sozialversicherungskasse anschließen (spätestens 1 Tag vor Tätigkeitsbeginn);
- Sozialbeiträge zahlen;
- sich einer Krankenkasse anschließen (insofern dies noch nicht für Ihren Hauptberuf geschah).Um als nebenberuflich Selbstständiger angesehen zu werden und somit reduzierte Beiträge zu zahlen, müssen Sie Ihrer Sozialversicherungskasse beweisen, dass Sie eine andere Tätigkeit (als Arbeitnehmer oder Beamter) ausüben.Beispiel: eine Erklärung des Arbeitgebers, mit dem Sie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.
Wie werden die Sozialbeiträge berechnet?
Die Beiträge werden auf Grund eines „Referenzeinkommens“ berechnet. Zu Beginn einer Tätigkeit bestehen diese Referenzeinkommen natürlich nicht. Dann gelten provisorische Pauschalbeiträge, die später den wirklichen Einkünften angepasst werden.
Die vorläufigen Beiträge werden mit Bezug auf ein jährliches Einkommen berechnet, dies entspricht einem Prozentsatz von 20,50%.
Unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze müssen Sie als nebenberuflicher Selbstständiger keine Beiträge zahlen.
Welche sozialen Rechte bietet das Selbstständigenstatut einem nebenberuflich Selbstständigen?
Selbst wenn Sie Selbstständiger sind und Beiträge zahlen, erhalten Sie weiterhin die sozialen Vorteile des Sozialregimes, dem sie auf Grund Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit oder Ihres Statutes (Arbeitnehmer, Beamter) unterworfen sind.
Die von Ihnen gezahlten Beiträge tragen zum Gleichgewicht des Regimes des Selbstständigen bei und können, falls sie den Beiträgen einer hauptberuflichen Tätigkeit entsprechen, möglicherweise das Anrecht auf einige Leistungen eröffnen.
Was geschiet im Falle eines misslungenen Startes?
Sie müssen Ihre Unternehmensnummer beim Unternehmensschalter, beim MWST-Amt und bei Ihrer Sozialversicherungskasse beenden.
Wenn Sie Ihren Nebenberuf nach kurzer Zeit wieder einstellen müssen, kann das Landesamt der Sozialversicherung für Selbstständige (L.I.S.V.S.) Ihnen die gezahlten Beiträge ganz oder teilweise zurückzahlen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie haben nur begrenzte Einkünfte aus Ihrem Nebenberuf erzielt;
- Sie haben Ihren Nebenberuf innerhalb von einem Jahr eingestellt;
- Sie beantragen die Rückzahlung der Beiträge beim L.I.S.V.S.
Sektor: Fahrräder und Motorfahrzeuge (4 Cluster)
1) Fahrräder
2) Motorfahrzeuge intersektoriel
3) Motorfahrzeuge bis 3,5 Tonnen
4) Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen
Sektor: Baufach und Elektrotechnik (10 Cluster)
1) Rohbauunternehmen (Maurer- und Abbrucharbeiten)
2) Stuckateur, Verputzer, Estrichleger
3) Fliesenleger, Marmorleger & Steinmetz
4) Dachdecker & Bauabdichtungsarbeiten
5) Glaserarbeiten (Einsetzen + Reparatur von Glas)
6) Allgemeine Schreinerarbeiten (Bauschreiner)
7) Endarbeiten (Maler-, Tapezierarbeiten, Bodenverlegearbeiten)
8) Heizungsinstallateur, Lüftungs- udn Klimatechniker, Sanitärinstallateur
9) Elektroinstallateur
10) Allgemeines Bauunternehmen
Sektor: Personendienstleistungen (4 Cluster)
1) Frisör
2) Ästhetikerin
3) Optiker
4) Bestattungsunternehmen
Sonstige Berufe (3 Cluster)
1) Restaurateur/Traiteur
2) Bäcker/Konditor
3) Frigoristinstallateur
Stand 01/2019
Jeder Geschäftsmann muss ein Konto bei einer in Belgien ansässigen Bank, Postverwaltung oder öffentlichen Finanzeinrichtung auf seinen Namen eröffnen.
Bei der Gründung eines Unternehmens als natürliche Person ist es ratsam, ein Geschäftskonto zu eröffnen, damit die geschäftlichen Kontenvorgänge von den privaten Angelegenheiten getrennt bleiben und Berufskredite von der Bank gewährt werden können. Bei einer Gesellschaft muss das Konto die Bezeichnung des Firmennamens tragen.
Die Kontonummer ist zusammen mit dem Namen des Geldinstituts, bei dem das Konto geführt wird, auf allen Geschäftsunterlagen (Briefen, Rechnungen,…) anzugeben. In Ermangelung kann der Geschäftsmann bei Nichtzahlung seines Schuldners keine Verzugszinsen eintreiben.
Die Aufstellung eines Finanzplans wird vom Gesetz auferlegt. Dieser wird bei einem Notar hinterlegt und begrenzt die Verantwortung der Teilhaber.
Die Gründung einer Gesellschaft muss außerdem durch eine notarielle Urkunde festgehalten werden. Der Notar hinterlegt die Gründungsakte (Statuten) bei der Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts zwecks Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt www.moniteur.be.
Ohne diese Vorsichtsmaßnahme läuft er das Risiko einer fortdauernden Unzufriedenheit.
So muss er die notwendigen Kenntnisse besitzen, um aufkommende Schwierigkeiten zu beheben, da diese sonst unübersehbare Ausmaße für ihn einnehmen könnten.
Der für eine Unternehmensgründung zu zahlende Preis ist in der Tat sehr hoch, ebenso was Anstrengungen, Zeit, Geld und Selbstvertrauen betrifft.
Oft müssen Einsamkeit, Unsicherheit, Misstrauen, Opfer im Familienleben gemeistert werden. Dies sind alles Gründe um seine Motivation auszuwerten und um sich gut kennenzulernen.
Es wäre in der Tat wichtig, dass die Betriebsgründung die Befriedigung persönlicher Motivationen ermöglicht:
Der Wunsch sich zu übertreffen, Ehrgeiz, Kreativität, Flexibilität, Unabhängigkeit, Verantwortung, intellektuelle Entfaltung, berufliche Weiterbildung, Schutz des Familienlebens, usw.
Parallel hierzu müsste diese Betriebsgründung eine Ausnutzung der Eigenschaften des Kandidaten erlauben, ohne durch seine Fehler behindert zu werden. Die Projekte müssen also dem Temperament angepasst werden.
Keine Studie hat das ideale Profil eines Betriebsgründers ergeben, aber gewisse Eigenschaften die bei allen, die es geschafft haben, vorgefunden wurden, sind
- sie haben ein angepasstes Projekt ausgearbeitet,
- sie besitzen eine dem Projekt entsprechende Eigenkapitalquote,
- sie geben nicht auf und eine Niederlage ist für sie eher eine Lehre für die Zukunft,
- sie sind sehr gut organisiert und besitzen viel Durchsetzungsvermögen,
- sie arbeiten gerne und viel.
Nachweis der Betriebsführungskenntnisse
Allgemeine Kenntnisse der Betriebsführung sind unter anderem Grundkenntnisse der Buchhaltung, des Finanzwesens, der Rechtslehre und des Steuerwesens. Das KMU-Programmgesetz vom 10. Februar 1998 bestimmt den gesetzlichen Rahmen der Betriebsführungskenntnisse, die ab dem 1. Januar 1999 für jede 1. Eintragung aller selbstständigen Tätigkeiten beim ehemaligen Handelsregister und jetzigen Unternehmensschalter verlangt werden.
Diese Kenntnisse können erwiesen werden durch:
Diplome:
- ein Hochschul- oder Universitätsdiplom
- ein Abiturzeugnis:
- datiert vor dem 30.09.2000: mit jeglicher Ausrichtung (6.A, 6.TQ oder 7.B vor 1996 + zusätzlicher Nachweis für die Betriebsführung)
- datiert nach dem 30.09.2000: mit wirtschaftlicher Ausrichtung + zusätzliche Bescheinigung für Betriebsführung unbedingt erforderlich
- einen Meisterbrief:
- datiert vor dem 30.09.2000: mit Abschluss der 2 Meisterjahre oder mit Abschluss des 1. Meisterjahres + Bescheinigung für Betriebsführung
- datiert nach dem 30.09.2000 : mit Abschluss der 2 Meisterjahre + Bescheinigung für Betriebsführung
- ein Schnellkursdiplom: 128 Stunden während 3 Monaten beim ZAWM
- Abendschuldiplom
- Zentraljurydiplom : Zur Vorbereitung auf die Prüfung wird ein Dokument veröffentlicht, das Sie im Internet nachlesen können unter : http://economie.wallonie.be/Dvlp_Economique/Projets_thematiques/Regionalisation/Starter/jury.html
Service Public de Wallonie, Département du Développement économique, Direction des Projets thématiques, Place de la Wallonie 1, 5100 Namur (Jambes).
Berufliche Erfahrung
- Eine ehemalige Tätigkeit/Eintragung als Selbstständiger während der letzten 15 Jahre :
– mindestens 3 Jahre als Hauptberuflicher
– mindestens 5 Jahre als Nebenberuflicher
Beweise :
Auszug Zentrale Unternehmensdatenbank,
Bescheinigung Sozialversicherungskasse - Eine ehemalige Tätigkeit in einer leitenden Funktion während mindestens 5 Jahren:
Beweise : Arbeitsvertrag und letzter Lohnzettel oder Bescheinigung des Arbeitgebers und Pensionskontenauszüge oder individueller Lohnzettel.
Der Nachweis einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit wird generell mittels einer EG-Bescheinigung erbracht. In Deutschland wird diese Anfrage von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt.
EG-Bescheinigung
Diese EG-Bescheinigung laut EU Richtlinie 2005/36/EU ersetzt ein Diplom oder berufliche Erfahrung. Sie bescheinigt immer die Anzahl Jahre beruflicher Erfahrung, die der Antragsteller in einem EG-Staat + Norwegen, Island, Lichtenstein oder Schweiz gemacht hat.
Sie gilt als alleiniger Beweis.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- den zukünftigen Unternehmer selbst;
- den Ehe- oder gesetzlichen Lebenspartner;
- den Lebenspartner, der seit mindestens 6 Monaten an der gleichen Adresse wie der zukünftige Unternehmer bei der Gemeinde eingetragen ist;
- ein Familienmitglied ersten (Eltern, Kinder), zweiten (Geschwister, Großeltern, Enkel) oder dritten Grades (Tanten, Onkel, Nichten, Neffen)
- eine vertraglich unbefristet eingestellte Person, die für den Sektor üblichen Mindestbruttolohn bezieht.
Die beauftragten Personen (mit Ausnahme der Ehepartner) müssen als selbstständige Gehilfen bei einer Sozialversicherungskasse angemeldet sein.
Nachweis der Fachkenntnisse
Die geschützten Berufe sind in 4 Sektoren unterteilt, die jeweils in verschiedene Cluster gesplittet sind.
Sektor: Fahrräder und Motorfahrzeuge (4 Cluster)
1) Fahrräder
2) Motorfahrzeuge intersektoriel
3) Motorfahrzeuge bis 3,5 Tonnen
4) Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen
Sektor: Baufach und Elektrotechnik (10 Cluster)
1) Rohbauunternehmer
2) Stuckateur, Verputzer, Estrichleger
3) Fliesenleger, Marmorleger & Steinmetz
4) Dachdecker & Bauabdichtungsunternehmer
5) Allgemeine Schreinerarbeiten
6) Glaser (Einsetzen + Reparatur von Glas)
7) Endarbeiten (Maler-, Tapezierarbeiten, Bodenverlegearbeiten)
8) Heizungsbauer, Lüftungs- und Klimatechniker, Sanitärinstallateur
9) Elektroinstallateur
10) Allgemeines Bauunternehmen
Sektor: Personendienstleistungen (4 Cluster)
1) Frisör
2) Schönheitspfleger (Ästhetikerin)
3) Optiker
4) Bestattungsunternehmen
Sektor : Sonstige Berufe (3 Cluster)
1) Restaurateur/Traiteur/Bankettveranstalter
2) Bäcker/Konditor
3) Frigoristinstallateur
Zur Ausübung der geschützten Berufe werden zusätzlich zu den Betriebsführungskenntnissen berufsspezifische Kenntnisse verlangt. Dies sind technische Kompetenzen, die die Berufstätigkeit dem zukünfitgen Unternehmer abverlangt. Sie können erweisen werden durch verschiedene Diplome oder ausreichene Berufserfahrung.
Für fast alle Bereiche reicht ein fachliches Abitur oder ein Gesellenbrief. Für den Beruf des Optikers, des Zahnprothesentechnikers und des Mechanikers für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist allerdings ein 7. Jahr oder Meisterbrief erforderlich. Generell reichen auch 3 Jahre Vollzeit oder 5 Jahre Teilzeit Berufserfahrung.
Diplome
Für die meisten Tätigkeiten (Automobil-, Bausektor, Dienstleistungen)
- ein Gesellendiplom;
- ein technisches und/oder berufliches Abschlusszeugnis des 6. oder 7. Jahres des Sekundarunterrichts in der Fachrichtung;
- einen Meisterbrief in der Fachrichtung;
- ein Hochschuldiplom in der Fachrichtung;
- Diplom Jury Central nach dem 01/09/2007
Für den Nahrungsmittelsektor (Restaurant, Bäcker, Konditor)
Für den Frigoristeninstallateur
- ein Gesellendiplom;
- ein berufliches oder technisches Abschlusszeugnis des 4. Jahres des
Sekundarunterrichsts in der Fachrichtung; - einen Meisterbrief in der Fachrichtung;
- ein Hochschuldiplom in der Fachrichtung;
- ein Diplom Jury Central vor dem 01/09/2007 ist auch noch gültig
Berufliche Erfahrung
- berufliche Erfahrung für die meisten Berufe während der letzten 15 Jahre in dem Fachbereich:
– mindestens 5 Jahre im Nebenberuf (oder Teilzeit)
– oder mindestens 3 Jahre im Hauptberuf (oder Vollzeit) - berufliche Erfahrung während der letzten 10 Jahre für den Nahrungsmittelsektor (Restaurant, Bäcker, Konditor), sowie Frigoristeninstallateur in dem Fachbereich: während mindestens 5 Jahren beruflicher Tätigkeit muss der Antragsteller mindestens 2 Jahre als qualifizierter Arbeiter gearbeitet haben.
Nur die berufliche Erfahrung von qualifizierten Arbeitern, Angestellten, Gehilfen, selbstständigen Betriebsleitern in leitender Funktion wird akzeptiert.
Der Nachweis einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit wird generell mittels einer EG-Bescheinigung erbracht. In Deutschland wird diese Anfrage von der zuständigen Industrie- und Handelskammer, bzw. Handwerkskammer ausgetellt.
Der Nachweis kann erbracht werden durch :
- den zukünftigen Unternehmer selbst;
- den Ehe- oder gesetzlichen Lebenspartner
- den Lebenspartner, der seit mindestens 6 Monaten an der gleichen Adresse wie der zukünftige Unternehmer bei der Gemeinde eingetragen ist;
- eine vertraglich eingestellte Person mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, die wie ein technischer Leiter laut Barema der paritätischen Kommission bezahlt wird;
- ein Familienmitglied ersten (Eltern, Kinder), zweiten (Geschwister, Großeltern, Enkel) oder dritten Grades (Tanten, Onkel, Nichten, Neffen)
Die beauftragte Person (mit Ausnahme des Ehepartners) muss bei einer Sozialversicherungskasse als selbstständiger Gehilfe eingetragen sein.
Jeder Selbstständige, die Gehilfen und unter gewissen Bedingungen auch die Ehegatten müssen bei einer Sozialversicherungskasse eingetragen sein.
Ungeachtet der Höhe des Umsatzes und des Verdienstes im Rahmen einer gewöhnlich ausgeübten Tätigkeit, muss der Selbstständige sich bei einer Versicherungskasse für Selbstständige einschreiben.
Als Selbstständige werden betrachtet, die Geschäftsleute, die Handwerker, die freien Berufe, die Verwalter und die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die aktiven Teilhaber der Personengesellschaft, die Prüfer und Liquidatoren usw.
Seit dem 1. Juli 2016 müssen beginnende Selbstständige sich spätestens einen Tag vor Tätigkeitsbeginn bei einer Sozialversicherungskasse anmelden.
Der Selbstständige muss jedes Quartal Sozialbeiträge zahlen, um Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können: Kinderzulagen, die Versicherung gegen Krankheit und Invalidität, eine Pension oder die Konkursversicherung. Der Selbstständige zahlt dem Fonds außerdem einen Zuschlag für die Bearbeitung seiner Akte.
Der jährliche Sozialbeitrag zu Lasten der Gesellschaften hängt von der Größe der Gesellschaft ab (Gesamtsumme der Bilanz).
Die regelmäßige Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit zusätzlich der selbstständigen Erwerbstätigkeit hat als Folge, dass der Berufstätige als nebenberuflicher Selbstständiger betrachtet wird und daher zu reduzierten Beitragsleistungen verpflichtet ist. Diese zusätzliche Erwerbstätigkeit muss folgende Bedingungen erfüllen:
- wenn es sich um eine Tätigkeit als Arbeitnehmer handelt, müssen die monatlichen Arbeitsstunden mindestens die Hälfte der Arbeitsstunden ausmachen, die ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer in der gleichen Firma, bzw. Tätigkeit leistet;
- handelt es sich um eine andere Tätigkeit als die eines Arbeitnehmers (z.B. Bahn, Staatsdienst,…) dann muss sich diese mindestens über 8 Monate oder 200 Arbeitstage erstrecken und die monatlichen Arbeitsstunden müssen mindestens die Hälfte der Arbeitsstunden ausmachen, die einer Vollzeitbeschäftigung entsprechen;
- handelt es sich um Leistungen in einer Lehranstalt, Tages- oder Abendschule, so müssen diese mindestens 6/10 eines vollen Stundenplans ausmachen.
Achtung!
Es ist wichtig, wenigstens in einem der Sozialversicherungssysteme genügend zu zahlen, um ein Pensionsrecht zu gewährleisten. So wird man später nicht von jedem Pensionsrecht ausgeschlossen sein.
Wenn Sie als Selbstständiger Güter liefern oder Dienste leisten, unterliegen Sie der MwSt.-Regelung und müssen Ihre Unternehmensnummer als MwSt.-Nummer aktivieren.
Seit dem 12. Juli 2021 müssen alle Eintragungen über die Anwendung https://finances.belgium.be/fr/Actualites/depot-electronique-obligatoire-formulaires-604-abc eingegeben werden.
Sie melden sich bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl an und müssen als Selbstständiger Pflichtbeiträge pro Quartal bezahlen. Somit sind Sie sozialrechtlich komplett abgesichert.
Das eigene Unternehmen finanziell, rechtlich und strategisch auf stabile Beine zu stellen, erschwert für viele Gründer den Einstieg in eine erfolgreiche Selbständigkeit. Damit diese sich den Herausforderungen des Unternehmertums nicht alleine stellen müssen, bietet die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien (WFG) verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung an.
Weitere Infos und Ansprechpartner unter : https://www.wfg.be/existenzgruendung-selbststaendigkeit/