BETRIEBSFÜHRUNG
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Proaktives Handeln – Der Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg
Als Selbstständiger oder Geschäftsführer tragen Sie die Verantwortung für zahlreiche Aspekte, die das Fundament eines erfolgreichen Unternehmens bilden. Von der strategischen Planung über das effiziente Management bis hin zur langfristigen Sicherung Ihres Betriebes – es gibt viele Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Die MSVO unterstützt Sie dabei mit wertvollen Einblicken und praxisnahen Informationen. In den folgenden Rubriken finden Sie eine Vielzahl von Themen und Ansätzen, die Ihnen dabei helfen, Ihr Unternehmen nicht nur effektiv zu steuern, sondern auch vorausschauend und proaktiv auf zukünftige Entwicklungen zu reagieren.
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Was muss man beachten?
Eine solche Operation sollte auch auf keinen Fall ohne die Hilfe eines Experten durchgeführt werden. Der Einsatz wäre zu hoch.
Wir möchten hier nur einige der vielen Fragen andeuten, die bei solchen Transaktionen eine Antwort finden müssen:
- Was soll verkauft werden : sollen die Anteile, die Immobilien oder nur das operative Geschäft verkauft werden ? Müssen 100 % der Anteile verkauft werden ?
- Werden die Maschinen und das Personal übernommen ?
- Wie wird die Firma überhaupt bewertet ?
- Wie wird eine Gesellschaft verkauft ?Mehrere Organisationen bieten ihre Dienste an.
Ist die Firma überhaupt verkaufbar ? Besonders bei diesem Thema ist es sinnvoll, die Übergabe früh genug vorzubereiten. In der Tat kann das Unternehmen vor dem Verkauf „in Form“ gebracht werden. Manchmal ist es ratsam, den Zeitpunkt zu verschieben, um interne Problemchen im Vorfeld zu klären. - An wen kann das Unternehmen verkauft werden ?
- Wie wird der Preis festgelegt ?
- Wie wird der Preis bezahlt ?
- Wie steht es um die rechtlichen Aspekte : Haftung von Käufer und Verkäufer
- Wie steht es um die steuerlichen Aspekte ?
Beratung zur Betriebsübergabe und -übernahme bei der WFG Ostbelgien
Sie suchen einen neutralen Ansprechpartner für Ihre Betriebsnachfolge – sei es als Übergeber oder als Übernehmer? Die WFG kann Ihnen erste Informationen zum Thema der Betriebsnachfolge liefern sowie entsprechende Kontakte zu Experten vermitteln.
Weitere Infos und Ansprechpartner unter : https://www.wfg.be/wirtschaftsfoerderung/betriebsnachfolge/
Eintragung beim Unternehmensschalter
Wenn die Betriebsübergabe innerhalb eines Monats stattfindet (d.h. Löschung der Unternehmensnummer des Verkäufers und Eintragung der neuen Unternehmensnummer des Käufers), verfügt der Käufer über 1 Jahr Dispens, um die unternehmerischen Fähigkeiten (Betriebsführungskenntnisse und Fachkenntnisse) zu erlangen.
Die Versicherungen sind ein besonderes Thema, womit sich der Gründer ausführlich auseinandersetzen sollte.
Die notwendigen Pflichtversicherungen:
Sozialversicherung, Krankenkasse, Arbeitsunfallversicherung bei Beschäftigung von Personal, Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht nur für einige Berufszweige (z.B. Anwälte, Versicherungsmakler,…), KFZ Haftpflichtversicherung, Zehnjahreshaftpflicht für Bauunternehmen (sobald eine Intervention des Architekten erforderlich ist).
Die freiwilligen Versicherungen:
Rechtschutzversicherung, Feuerversicherung, Unfallversicherung des Betriebsleiters, Krankenhausversicherung, Versicherungen für Maschinenbruch, EDV, Risiken auf der Baustelle, Versicherung für garantiertes Einkommen, Lebensversicherung,….
Jede Person, die ein Unternehmen gründet, geht Risiken ein. Gut angepasste Versicherungsverträge erlauben dem Selbstständigen und dem Unternehmensleiter, sich in einer gewissen Anzahl von Hypothesen abzudecken. Auf diese Art ist es möglich, sich ganz auf die beruflichen Aktivitäten zu konzentrieren. Dazu wird schon viel Energie benötigt; hier ist es von großer Wichtigkeit abzuwägen, welche Notwendigkeit besteht Risiken abzudecken.
Sehr oft benötigt der Selbstständige eine angepasste Fläche, um seine Tätigkeit auszuüben. Meist hat er die Wahl zwischen dem Kauf oder der Miete eines Gebäudes.
Der Kauf eines Gebäudes
Sehr oft ist der Unternehmer gezwungen, für den Erwerb eines Gebäudes ein Anleihen aufzunehmen. Das fehlende Eigenkapital zwingt ihn, sich Kreditanstalten zuzuwenden. Diese verlangen eine Garantie, um die Rückzahlung der Anleihe zu sichern. Am geläufigsten ist die Hypothek. Die Anleihe wird aber nie 70 bis 80 % des Hypothekenwertes übersteigen.
Der Mietvertrag – Was ist ein Geschäftsmietvertrag?
Der Geschäftsmietvertrag hat eine, durch das Gesetz festgelegte Mindestdauer von 9 Jahren. Der Mieter kann alle 3 Jahre den Mietvertrag durch ein Kündigungsschreiben, das durch einen Gerichtsvollzieher oder durch Einschreiben zugestellt wird, mit einer sechsmonatigen Frist, kündigen.
Der Vermieter kann alle drei Jahre den Mietvertrag mit einer Kündigung von einem Jahr beenden, wenn er selbst das Geschäft benutzen möchte, oder wenn er die Ausübung des Geschäftes einem seiner Nachkommen erlauben möchte. Diese Möglichkeit muss jedoch im Mietvertrag erwähnt werden.
Kann der Mieter die Räumlichkeiten herrichten?
Der Mieter hat das Recht die Räume herzurichten, unter der Bedingung, den Vermieter durch Gerichtsvollzieher oder durch Einschreiben davon zu informieren. Die Kosten der Arbeiten dürfen drei Jahresmieten nicht übersteigen. Der Vermieter kann diese Arbeiten aus gerechtfertigten Gründen verweigern. Dies wäre der Fall, wenn die Arbeiten den Charakter eines alten Gebäudes schaden würden, die Stabilität des Bauwerks bedrohen, usw.
Der Vermieter kann nicht die Wiederherrichtung des Gebäudes in seinen alten Zustand verlangen, wenn die Arbeiten in der Regel ausgeführt werden. Er kann die Zerstörung der durchgeführten Arbeiten jedoch verweigern, muss dann aber dem Mieter die Materialkosten und die Löhne zurückerstatten, oder den Mehrwert des Gebäudes begleichen.
Ist der Mietvertrag übertragbar?
Der Mieter kann den Mietvertrag übertragen oder untervermieten, außer wenn eine Klausel dies verbietet. Wenn er gleichzeitig seinen Geschäftswert überträgt oder untervermietet ist es möglich, jedoch unter Beachtung der Verbotsklauseln.
Verlängerung des Geschäftsmietvertrags
Um nach Ende des neunjährigen Mietvertrags dem Mieter die Sicherheit einer Verlängerung zu erhalten, sieht das Gesetz drei aufeinanderfolgende Verlängerungen vor. Die theoretische Dauer eines Mietvertrags beträgt demnach, außer bei Einverständnis beider Parteien, 36 Jahre.
Die Formalitäten müssen strengstens eingehalten werden. Anderenfalls verliert der Mieter sein vorrangiges Recht auf Verlängerung.
Der Mieter muss seinen Antrag durch den Gerichtsvollzieher oder durch Einschreiben einreichen. Dieser Antrag muss dem Vermieter unbedingt zwischen dem 18. und 15. Monat vor Ende des Mietvertrages erreichen. Er muss die Bedingungen aufführen, die der Mieter für die Verlängerung des Mietvertrages vorschlägt, sowie die Verpflichtung des Vermieters, innerhalb von 3 Monaten auf gleichem Weg Stellung zu nehmen. Sein Stillschweigen wird als Einverständnis ausgelegt.
Muss der Mietvertrag registriert werden?
Alle schriftlichen Mietverträge müssen registriert werden. Diese Formalität wird durch Steuernormen aufgezwungen. Das Gesetz legt nicht fest, ob der Vermieter oder der Mieter die Registrierung durchführen muss. Aber wenn weder der eine noch der andere diese innerhalb von 4 Monaten nach Unterzeichnung des Mietvertrags erledigt hat, sind beide strafbar. Trotzdem kann der Mietvertrag immer noch registriert werden und dies bis zu seinem Ende.
Die Registrierung ist außerordentlich wichtig, weil sie den Mietvertrag von weniger als 9 Jahren, Dritten gegenüber wirksam macht, unter anderem gegenüber dem Käufer des gemieteten Gebäudes.
Der Mietvertrag von mehr als 9 Jahren ist nur dann Dritten gegenüber wirksam, wenn er durch notarielle Urkunde aufgestellt und im Hypothekenamt überschrieben wurde.
Der Besitzer verlangt oft einen Garantiebetrag
Es handelt sich hier um eine Sicherheit für den Besitzer, im Fall, dass der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Diese Vorschrift ist für die Mietverträge der Gebäude Pflicht, die den Hauptwohnsitz des Mieters bilden. Dem Mieter wird angeraten, diese Beträge auf ein Bankkonto anzulegen, so dass ihm die Zinsbeträge über einen langen Zeitraum zukommen.
Man kann bereit sein, sich als Selbstständiger niederzulassen, ein einwandfreies Projekt und klare Standpunkte bezüglich Räume und Material vorweisen, es bleibt jedoch die Frage nach der Finanzierung. Nach Untersuchung des Eigenkapitals des Selbstständigen und des geliehenen Kapitals, müssen noch die öffentlichen Hilfen näher betrachtet werden. Es ist wichtig, der Bank ein vollständiges Dossier vorzulegen.
Die Finanzierungsinstrumente
Eigenkapital (EK)
- eigenes Geld oder Sachanlagen: Gewinneinbehaltung oder Kapitalerhöhung
- stille Beteiligungen „FFF“ (z.B.: Familie, Freunde, …)
- direkte Beteiligungen
- Subsidien
Fremdkapital (FK)
- Bankkredit (60 % aller Unternehmen in Belgien)
- Leasing (für Mobilien: schont Liquidität)
- Wandelanleihen
- Nachrangiges Darlehen
- Lieferantenkredit (wird sehr oft praktiziert)
- Factoring (Verkauf von Forderungen)
- Teilhaber (EK)
Die Finanzierungsmaßnahmen
- Eigenkapitalquote ≥ 30 % anstreben, da Eigenkapitalmangel bei 52 % der Unternehmen zur Insolvenz führt
- Gewinne einbehalten
- Beteiligung „FFF“ (Family, Friends and Fools)
- Beteiligung OBI (Ostbelgien Invest) : Neben den Banken gibt es regional tätige Risikokapitalbeteiligungsgesellschaften:Ostbelgien Invest AG
Wirtschaftsförderungsgesellschaft VoG
Hütte 79, Quartum Center
B-47OO Eupen
Tel.: 087 56 82 01
Fax: 087 74 33 50 - Bilanzanalyse: langfristige Investierungen müssen langfristig finanziert werden (theoretische Dauer der Entschuldung : 3-10 Jahre nicht überschreiten)
- Konsequentes Mahnwesen : sehr wichtig, da Forderungsausfälle zur Insolvenz (20 % aller Fälle) führen können.
- Bilanz nicht nur steuerlich gestalten
- Kurzfristige Linien mit Reserven
Als junger oder neuer Selbstständiger ist es nicht immer leicht, die potentiellen Kreditgeber zu überzeugen. In der Tat geht der Banker, der sein Geld verleiht, ein Risiko ein, denn wenn der Betrieb, der ein Darlehen aufnimmt, Konkurs anmeldet, verliert er nicht nur die Zinsen, sondern auch sein Geld.
Die Kriterien des Bankiers beruhen in erster Linie auf das Vertrauen, das er in diese Person setzen kann : seine Ehrlichkeit, seine Rechtschaffenheit, seinen Geschäftsgeist, seine Kompetenz,…
Er wird aber auf keinen Fall die wirtschaftlichen Kriterien außer Acht lassen. Er wird die Angaben über den gewählten Sektor studieren (Rentabilität, Entwicklung, Intensität der Konkurrenz) und das Projekt untersuchen, um seine Lebensfähigkeit über die kommenden 3 oder 5 Jahre festzustellen und eine Rating-Studie erstellen.
Was ist ein Rating ?Die wirtschaftliche Fähigkeit und Willigkeit eines Schuldners den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Die Banken verlangen mehr Sicherheiten (Offenlegung von Dokumenten) seitens der Kreditnehmer, um das Kreditrisiko zu minimieren. Die Anforderungen ans Unternehmen steigen (z.B. : Budgets, Planrechnungen, Businesspläne, Branchenvergleiche,…). Je nach Bonität (Zahlungsfähigkeit) wird es spürbare Zinsunterschiede geben.
Einen Finanzplan aufzustellen ist bei der Gründung einer Gesellschaft obligatorisch, aber auch bei jeder Gründung anzuraten. Investitionsplan, Finanzierungsplan, Kostenplanung, Abschreibungsplanung und Rentabilitätsvoraussage sollte der Finanzplan in jedem Fall beinhalten.
„Kein Anspruch auf Vollständigkeit“
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Bankier.
Beratung zu Finanzierung und Beihilfen für Existenzgründer bei der WFG Ostbelgien
- Gerne gibt die WFG Auskunft über bestehende öffentliche Finanzierungsinstrumente, wie z.B. die Sowalfin, Socamut, Ostbelgieninvest oder auch Mikrokreditinstitute, die Alternativen zu den klassischen Krediten anbieten. Ebenfalls kann sie bei der Vorbereitung des Kreditdossiers und der Beihilfenanträge behilflich sein. Weitere Infos unter : https://www.wfg.be/existenzgruendung-selbststaendigkeit/finanzierung-beihilfen/
Beihilfen für die Beratung beim Unternehmensberater oder dem Steuerberater durch die Wallonische Region. Die Beihilfe der Wallonischen Region besteht darin, dass bei einem maximalen Tageshonorar von 620 Euro, während maximal 40 Tagen, 50% der Honorarkosten zurückerstattet werden, und dies bis zu einem maximalen Betrag von 12.395 Euro pro Jahr.
MNISTERIUM DER WALLONISCHEN REGION
Generaldirektion für Wirtschaft und Arbeit
Die Beihilfe der Wallonischen Region besteht darin, dass bei einem maximalen Tageshonorar von 620 €, während maximal 40 Tagen, 50% der Honorarkosten zurückerstattet werden, und dies bis zu einem maximalen Betrag von 12.395€ pro Jahr.
MINISTERIUM DER WALLONISCHEN REGION
Generaldirektion für Wirtschaft und Arbeit
Direktion für kleine und mittlere Unternehmen
Direktion für Beratungsbeihilfen
Place de Wallonie 1 – Gebäude II
B-5100 Namur (Jambes)
Tel.: 081 33 42 80
Fax: 081 33 42 88
E-Mail: consultance.dgee@mrw.wallonie.be
Direktion für kleine und mittlere Unternehmen
Direktion für Beratungsbeihilfen
Place de Wallonie 1 – Gebäude II
B-5100 NAMUR (Jambes)
Tel.: 081 33 42 80
Fax: 081 33 42 88
E-Mail: consultance.dgee@mrw.wallonie.be
Einstellungsbeihilfen
AktiF und AktiF PLUS sind die neuen Förderprogramme der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Erste Informationen finden Sie hier:
http://www.adg.be/desktopdefault.aspx/tabid-6079/
Gegebenenfalls ist diese Prämie mit den LSS-Ermäßigungen für „Ältere Arbeitnehmer“ bzw. den „Ersten Einstellungen“ kombinierbar:
http://www.adg.be/desktopdefault.aspx/tabid-5339/9317_read-50627/
http://www.adg.be/desktopdefault.aspx/tabid-5339/9317_read-50626/
Weitere Infos : betriebsberatung@adg.be
Qualifizierung und Weiterbildung der Arbeitnehmer und Selbstständigen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch angepasste Rahmenbedingungen zu unterstützen, ist ein wichtiges Ziel, das die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sich gesetzt hat. Vor diesem Hintergrund ist das Projekt BRAWO zustande gekommen.
Das Pilotprojekt BRAWO, dessen Kürzel für “Berufliche Aus- und Weiterbildungs-Offensive” steht, ermöglicht Erwerbstätigen, die in der DG ihren Arbeitsplatz und/oder ihren Wohnsitz haben, eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an qualitativ hochwertigen beruflichen Weiterbildungen im In- und Ausland.
Projekt BRAWO:
MINISTERIUM DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
Abteilung Ausbildung, Beschäftigung und Europäische Programme
Gospert 1-5
B-4700 Eupen
Tel.:087 59 63 00
Aus- und Weiterbildung können sich jedoch nur auf Dauer und umfassend entwickeln, wenn auch eine angepasste Information über Weiterbildungsangebote in nah und fern gegeben ist. Dies geschieht vornehmlich durch die WIB (Weiterbildung – Information – Beratung), die Sie über eine kostenfreie Hotline (0800/92187) kompetent und individuell beraten kann.
Weiterbildungs-Hotline:
WIB
Weiterbildung – Information – Beratung
Gospertstraße 1
B-4700 Eupen
Tel.: 087 55 28 91
Weiterbildungshotline: 0800 92 187
E-Mail: wib@dgov.be
www.wib.be
Ausbildungsbeihilfen beim Arbeitsamt:
Private Unternehmen, welche Personal am Arbeitsplatz weiterbilden möchten, können in den Genuss einer Ausbildungsbeihilfe kommen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier https://adg.be/desktopdefault.aspx/tabid-6871/
Arbeitsamt
Vennbahnstrasse 4/2
4780 St.Vith
Tel.: 080/28 00 60
E-Mail: betriebsberatung@adg.be
Website: www.adg.be
MINISTERIUM DER WALLONISCHEN REGION
D.G.E.E.
Direction des PME
Place de Wallonie 1
Bâtiment III
B-51OO JAMBES
Tel.: 081 33 42 00
Tel.: 042 50 93 50
Internet: www.economie.wallonie.be
Weitere Infos erhalten Sie bei der WFG Ostbelgiens, Hauptstraße 54, 4780 ST. VITH oder Hütte 79 in 4700 Eupen.
Wallonische Exportagentur (AWEX)
Place Sainctelette 2
B-1080 Bruxelles
Tel.: 02 421 82 11
Fax: 02 421 87 87
Internet: www.awex.be
WFG Ostbelgien
Exportservice
Quartum Center – Hütte 79
B-4700 Eupen
Tel.: 087 56 82 01
Fax: 087 74 33 50
Internet: www.wfg.be
Commissariat Général au Tourisme
Place de la Wallonie 1
Bâtiment III
B-5100 Jambes
Tel.: 081 33 40 70
Fax: 081 33 40 77
Internet: www.economie.wallonie.be
- Steuerbefreiung für zusätzliches Personal:
Die Gewinne der Unternehmen, die weniger als 11 Arbeitnehmer (andere als der Betriebsleiter) beschäftigen, werden von der Steuer der natürlichen Personen oder der Körperschaftssteuer befreit für einen Betrag von 4.164,61€ pro Einheit des zusätzlichen beschäftigten Personals, dessen Bruttostundenlohn 10,51€ nicht übersteigt. Dies gilt nicht für zusätzliches, mit wissenschaftlicher Forschung oder mit Export beschäftigtem Personal. - Abzug für Investitionen:
Tätigt ein Unternehmen Investitionen, so hat es die Möglichkeit einen Prozentsatz dieses Anschaffungs- und Investitionswertes von seinen Gewinnen abzuziehen. Der Abzug gilt für das Steuerjahr, in dem die neuen Anschaffungen getätigt wurden. - Befreiung der Steuervorauszahlungen:
Jede natürliche Person, die sich das erste Mal hauptberuflich selbstständig macht, wird während 3 Jahren von der Verpflichtung Steuervorauszahlungen zu leisten freigestellt. Dies gilt auch für die Geschäftsführer eines Unternehmens. - Die Steuergutschrift:
Im Falle der Erhöhung der „Eigenmittel“ des Unternehmens kann eine Steuergutschrift von 10 % erwirkt werden. Das Steuerguthaben beläuft sich auf höchstens 3.718,40€ jährlich.Da für alle hier genannten Beihilfen nachgeprüft werden muss, ob der Selbstständige in den Genuss dieser steuerlichen Vorteile kommen kann oder nicht, sollte sich das Unternehmen direkt an das Finanzamt wenden.Finanzamt
Verwaltung der direkten Steuer
Vervierser Straße 8
B-4700 Eupen
Für Eupen
WFG Ostbelgien VoG
Quartum Center
Hütte 79/20
4700 EUPEN
Tel.: 087/56 82 01
Fax: 087/74 33 50
E-Mail: info@wfg.beFür St.Vith
WFG Ostbelgien VoG
Hauptstraße 54
4780 St.Vith
Tel.: 080/28 00 12
Fax: 080/22 68 39
E-Mail: st.vith@wfg.be